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Entrance | Sittenwidrigkeit einer bedingten Enterbung
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Entrance | Sittenwidrigkeit einer bedingten Enterbung

| The OLG Munich has an entry in a private will for the fall, the beginning of a better heir and the last accession to the life of Tod des Erblassers. |

L’Erblasser is written in a separate Testament, in order to be able to accept 1/2 of the Miterben einsetzte. Auf der letzten Seite des Testaments verfügte er: „Sollte mein Sohn A. (= der Beteiligte zu 1) seine Lebensgefährtin … (CL) heiraten, wird er enterbt.“ Der kinderlose Beteiligte zu 1 heiratete noch zu Lebzeiten des Erblassers die im Generating Will Lebensgefährtin.

Der Beteiligte zu 2 beantragte die Erteilung eines Alleinerbscheins. And I, by the inheritance of the Beteiligten zu 1 sei die Bedingung im Testament eingetreten et ceser enterbt worden. It is the best way of 1 with the in-depth analysis that is why it is a sitting space bed.

The Nachlassgericht is the argumentation of the Beteiligten zu 1 gefolgt and the Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 2 zurückgewiesen. This Entscheidung richetet sich die Beschwerde des Beteiligten zu 2, der das Nachlassgericht nicht abgeholfen hat. It is the responsibility of the OLG München for the organization of management, business management and social security which addresses the Alleinerbschein zu erteilen.

For Annahme von Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB sei im vorliegenden Fall kein Raum. Dabei hat der Senat sehr ausführlich die folgenden Erwägungen angelstellt et berücksichtigt:

  • Der Beteiligte zu 1 sei pflichtteilsberechtigt et habe bereits deshalb eine maßgebliche Beteiligung am Nachlass.
  • L’Erblasser has dem Beteiligten zu 1 geholfen, unee Ausbildung in der Spitzengastronomie zu erhalten und abzuschließen.
  • Dem Beteiligten sei auch nicht jede Eheschließung untersagtt worden, sondern lediglich eine mit einer bestimmten Person.
  • Der Erblasser hätte noch zu Lebzeiten das von ihm missbilligte Verhalten des Beteiligten zu 1 durch eine (erneute) Enterbung sanktionieren können.

If there is a man who is near a parking space, it will not be possible to have a solution to this problem. First of all, there is a problem with the error and the failure of the animals to be corrected. Die Erbeinsetzung lasse sich mithin auch nicht im Wege ergänzender Testamentsauslegung feststellen.